Das steht im Teilegutachten unter Punkt 4, das es keine bedenken gibt. Ein gutachten solltest du ja haben, sonst wird es mit der Eintragung nichts.
Gruss
André
wer Säuft, stirbt. Wer nicht Säuft stirbt auch. Weil der der Säuft, den der nicht Säuft überfährt.